Magister

Grundstudium
Orientierungsprüfung
Zwischenprüfung
Hauptstudium
Magisterklausuren

 Achtung!

 

Der Magister-Studiengang ist ausgelaufen. Einschreibungen oder Umschreibungen auf Magister sind regulär nicht mehr möglich.

Die (regulär) letztmögliche Prüfungsmöglichkeit für Magister-Studierende besteht im WS 2016/17. Anmeldungen für die Magisterprüfung können (regulär) letztmals vom 1. bis 15. Februar 2016 entgegengenommen werden.

 

 

Fachstudienberatung

  • Häufig gestellte Fragen zum Magister-Studiengang 'Deutsche Philologie'
  • Wenn Sie Fragen zum Magister-Studiengang (Prüfungsordnungen, Abschlussprüfungen etc.) haben oder Transcripts of records benötigen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fachstudienberater (kommissarisch), Dr. Marcel Krings.

 

Magisterklausur und mündliche Abschlussprüfung

 

Magisterklausuren

Aktuelle Informationen über Termine, Anmeldung und Abläufe finden Sie hier.

Die Termine der mündlichen Prüfungen sind dem Gemeinsamen Prüfungsamt zwei Wochen vorher telefonisch mitzuteilen!

Am 21.04.2010 hat das Direktorium des Germanistischen Seminars beschlossen, „dass die mündlichen Magisterprüfungen in der Regel in folgenden Wochen abgelegt werden sollen: für das Sommersemester in der letzten Woche der Vorlesungszeit, für das Wintersemester in der Zeit zwischen dem 12. und 18. Januar (also in der Woche nach der Weihnachtspause). Individuelle Abweichungen von diesen zentralen Prüfungswochen bleiben aber weiterhin möglich und müssen den Kandidatinnen und Kandidaten in begründeten Ausnahmefällen unbedingt eingeräumt werden.“

 

Grundstudium

Das Grundstudium wird in der Regel nach dem 4. Semester mit der Zwischenprüfung abgeschlossen.

Pensum für das Grundstudium

Entsprechend der Zwischenprüfungsordnung (ZPO) und im Vorgriff auf die Studienordnung für das Fach Deutsch bzw. Deutsche Philologie ergibt sich für das Grundstudium folgendes Pensum:

Neuere Literatur:

  • Einführung in die Literaturwissenschaft (obligatorisch als Teil der Orientierungsprüfung im Hauptfach Germanistik)

  • Proseminar Neuere Literatur (Literaturwissenschaftliches Proseminar) (dringend empfohlen; für den Erwerb eines Proseminarzeugnisses notwendige Voraussetzung: siehe unter "Zwischenprüfung")

Neuere deutsche Sprache:

  • Einführung in die Linguistik (obligatorisch als Voraussetzung für die Zwischenprüfung im Hauptfach Germanistik)

  • Proseminar zur neueren deutschen Sprache (Sprachwissenschaftliches Proseminar) (dringend empfohlen; für den Erwerb eines Proseminarzeugnisses notwendige Voraussetzung: siehe unter "Zwischenprüfung")

Sprachgeschichte bis zum 16. Jahrhundert:

  • Einführung in das Mittelhochdeutsche (obligatorisch als Teil der Orientierungsprüfung im Haupt- und Nebenfach Germanistik)

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    Proseminar Sprachgeschichte bis zum 16. Jahrhundert (Sprachwissenschaftliches Proseminar) (obligatorisch für ein Proseminarzeugnis oder die mündliche Zwischenprüfung: siehe unter "Zwischenprüfung")

Ältere Literatur bis Ende des 15. Jahrhunderts:

  • Proseminar Ältere Literatur (Literaturwissenschaftliches Proseminar) (dringend empfohlen; für den Erwerb eines Proseminarzeugnisses notwendige Voraussetzung: siehe unter "Zwischenprüfung")

Das Voranstehende ist das minimale Pensum. Der Besuch weiterer Proseminare und Lektürekurse, insbesondere aber von Vorlesungen wird dringend empfohlen. Aus ihnen können Prüfungsgebiete entwickelt werden.

 

Orientierungsprüfung

Bis zum Ende des zweiten Semesters ist von allen Studierenden im Hauptfach, außerdem von den Studierenden im Nebenfach, welche die Orientierungsprüfung nicht in ihrem anderen Nebenfach ablegen, eine Orientierungsprüfung abzulegen. Diese findet studienbegleitend statt und besteht im Hauptfach aus der erfolgreichen Teilnahme an den Lehrveranstaltungen "Einführung in die Literaturwissenschaft" sowie "Einführung in das Mittelhochdeutsche", für das Nebenfach aus der erfolgreichen Teilnahme an der Lehrveranstaltung "Einführung in das Mittelhochdeutsche". Die erfolgreiche Teilnahme umfasst bei beiden Lehrveranstaltungen je eine Klausurarbeit von 90 Minuten Dauer, die mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet worden sind.

Wer die Orientierungsprüfung nicht spätestens bis zum Ende des dritten Semesters erbracht hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Studierenden nicht zu vertreten.

Die Orientierungsprüfung kann, wenn sie nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, einmal im darauffolgenden Semester wiederholt werden.

Die Orientierungsprüfung ist von allen Studierenden abzulegen, die das Studium im Fach Germanistik an der Universität Heidelberg nach dem 1. Januar 2000 aufgenommen haben.

 

Zwischenprüfung

Zwischenprüfungsordnung (ZPO)

Der Text der gültigen Zwischenprüfungsordnung kann im Ordner "Prüfungen" bei der Bibliotheksaufsicht eingesehen werden (oder siehe Extraausdruck).

Zwischenprüfungsausschuss

Die Mitglieder des Zwischenprüfungsausschusses sind:

  • GD (Vorsitzender)

  • Prof. Dr. Ludger Lieb

  • PD Dr. Marcel Krings.

Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung

 

  1. die erfolgreiche Teilnahme an der "Einführung in das Mittelhochdeutsche" (siehe "Orientierungsprüfung")

  2. nur für das Hauptfach Germanistik: "Einführung in die Linguistik"

  3. für den Magisterstudiengang der Nachweis des Latinums sowie von Lesekenntnissen, die ausreichen für die Lektüre literarischer und wissenschaftlicher Texte, in zwei weiteren Fremdsprachen

  4. der Nachweis von Kenntnissen in zwei Fremdsprachen für den Staatsexamensstudiengang

Für die Promotion sind das Latinum und Kenntnisse zweier moderner Fremdsprachen Voraussetzung.

Anmeldung zur Zwischenprüfung

Wichtige Informationen zur Anmeldung für die Zwischenprüfung (pdf)

Zu Beginn jedes Semesters gibt der Zwischenprüfungsbeauftragte Dr. Marcel Krings die genauen Anmeldetermine durch Aushang am Brett „Zwischenprüfung" im 1. Obergeschoss des Germanistischen Seminars bekannt. In der Regel liegen die Anmeldetermine in der Mitte des Semesters. Anmeldebögen erhält man bei der Bibliotheksaufsicht. Die Anmeldung erfolgt bei dem Zwischenprüfungsbeauftragten.

Über die Modalitäten und den Zeitpunkt der Zwischenprüfung informieren ein Aushang am Brett "Zwischenprüfung" und ein Informationsblatt, das bei der Bibliotheksaufsicht erhältlich ist.

Für den Zeitpunkt der Zwischenprüfung gelten die Bestimmungen von 5(1) und (2) ZPO, Allgemeiner Teil:

  1. Die Zwischenprüfung ist in der Regel bis Ende des vierten Fachsemesters abzulegen.

  2. Der Prüfungsanspruch geht verloren, wenn die Zwischenprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht bis zum Beginn der Vorlesungszeit des siebten Fachsemesters abgelegt ist, es sei denn, dass der Studierende die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag des Studierenden.

Der Antrag ist an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten.

Art und Umfang der Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung bezieht sich auf die folgenden vier Bereiche des Faches: in der Sprache auf die zwei Bereiche Sprachgeschichte bis zum 16. Jahrhundert und Neuere deutsche Sprache und in der Literatur auf die zwei Bereiche Ältere Literatur bis Ende des 15. Jahrhunderts und Neuere Literatur.
Sie erfordert dementsprechend vier Prüfungsleistungen:

  • zwei studienbegleitend erworbene Leistungsnachweise, d. h. zwei Proseminarzeugnisse, die den schriftlichen Teil der Zwischenprüfung dokumentieren.
    (Erläuterung: Dem Proseminarzeugnis liegt immer ein Proseminarschein zugrunde. Zu jedem Proseminarschein kann man sich für die Zwecke der Zwischenprüfung ein Proseminarzeugnis ausstellen lassen.)

  • zwei punktuelle Prüfungsleistungen in Form von mündlichen Prüfungen.

Wie sich die vier Prüfungsleistungen auf die o.g. vier Bereiche des Faches verteilen, zeigt die nachstehende Übersicht - zu beachten sind die dabei gegebenen Wahlmöglichkeiten:

Bereiche

  1. Sprache

    1. Sprachgeschichte bis zum 16. Jahrhundert
    2. Neuere deutsche Sprache
  2. Literatur

    1. Ältere Literatur bis Ende des 15. Jahrhunderts
    2. Neuere Literatur

Prüfungsleistungen

  • ein studienbegleitend erworbener Leistungsnachweis (Proseminarzeugnis) nach Wahl in einem der beiden Sprachbereiche

  • ein studienbegleitend erworbener Leistungsnachweis (Proseminarzeugnis) nach Wahl in einem der beiden Literaturbereiche

  • eine mündliche Prüfung in dem anderen Sprachbereich

  • eine mündliche Prüfung in dem anderen Literaturbereich

Für den Erwerb des Proseminarzeugnisses Sprache (1.a) gilt - nach den Bestimmungen der Zwischenprüfungsordnung - folgende Voraussetzung: die erfolgreiche Teilnahme an einer Einführung in eine ältere Sprachstufe des Deutschen außer Mittelhochdeutsch (also ins Althochdeutsche, Mittelniederdeutsche, Mittelniederländische oder ins Frühneuhochdeutsche) oder in eine ältere Sprachstufe einer anderen germanischen Sprache außer Englisch (also ins Altnordische, Gotische oder ins Altsächsische).

Die beiden mündlichen Prüfungen beziehen sich je auf ein mit dem Prüfer vereinbartes Spezialgebiet (im Umfang eines Proseminars oder einer Vorlesung). Im Bereich Sprache (1.a) werden als Themen der mündlichen Prüfung zwei ältere Sprachstufen gewählt, und zwar entweder des Deutschen (d. h. Mittelhochdeutsch und Althochdeutsch oder Mittelniederdeutsch oder Mittelniederländisch oder Frühneuhochdeutsch) oder des Deutschen und einer anderen germanischen Sprache (d. h. Mittelhochdeutsch und Altnordisch oder Gotisch oder Altsächsisch). Eine der beiden Sprachstufen ist, entsprechend dem Vorschlag des Kandidaten/der Kandidatin, Hauptgegenstand der Prüfung.

Die beiden mündlichen Prüfungen dauern zusammen etwa 45 Minuten und werden von zwei Lehrkräften in Form einer Kollegialprüfung abgenommen.

Prüfungsberechtigt sind alle hauptamtlich am Germanistischen Seminar lehrenden Personen. Lehrbeauftragte sind als eigenständige Prüfer nicht zugelassen.

Das Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung kann frühestens acht Tage nach dem Termin der mündlichen Prüfung im Geschäftszimmer des Germanistischen Seminars (Raum 035) abgeholt werden.

Die bestandene Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Hauptstudium, es sei denn, dass Deutsch als Erweiterungsfach im Lehramtsstudiengang studiert wird.

 

Hauptstudium

Das Hauptstudium beginnt nach der bestandenen Zwischenprüfung und wird mit dem Staatsexamen, dem Magisterexamen oder der Promotion (nach vorausgehendem Staatsexamen/Magisterexamen) abgeschlossen (siehe unter "Studiengänge"). Die Leistungsnachweise im Hauptstudium, welche die Prüfungsordnungen für die Zulassung zu den Abschlussexamina vorschreiben, werden im Folgenden aufgeführt.

Magisterstudiengang im Fach Deutsche Philologie

Studium und Prüfung erstrecken sich auf folgende Studiengebiete:

  • Ältere deutsche Sprache und Literatur

  • Neuere deutsche Literatur

  • Neuere deutsche Sprache

1. Deutsche Philologie als Hauptfach

Im Hauptstudium werden im Hauptfach alle drei Gebiete studiert. Eines der Gebiete muß als Schwerpunktgebiet gewählt werden. Nachzuweisen ist die erfolgreiche Teilnahme an vier Hauptseminaren, davon zwei im gewählten Schwerpunkt und je eines in den beiden anderen Studiengebieten.

2. Deutsche Philologie als Nebenfach

Im Hauptstudium werden im Nebenfach zwei der obengenannten Gebiete studiert. Nachzuweisen ist die erfolgreiche Teilnahme an zwei Hauptseminaren, je eines in den beiden gewählten Studiengebieten.

Praktikumsangebote: Literarische Gesellschaften 

Literarische Gesellschaften, Literaturmuseen und literarische Gedenkstätten: Flyer

Letzte Änderung: 29.02.2016
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