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Häufig gestellte Fragen / FAQ

 
Bewerbung und Zulassung
 

Allgemeine Informationen zur Bewerbung und Zulassung zum Studiengang „Deutsche Philologie“ mit dem Abschlussziel „Bachelor of Arts“ finden Sie im Portal der Universität.

 

 
Fremdsprachenkenntnisse
 

Für das Studium im BA 50% benötigen Sie: Lateinkenntnisse und zwei weitere Fremdsprachen; im BA 25% genügen zwei Fremdsprachen. Nachgewiesen werden diese Kenntnisse durch die Hochschulzugangsberechtigung oder vergleichbare Zeugnisse, in der Regel vier Jahre Schulunterricht bzw. Niveau B 1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen. Der Nachweis muss spätestens zum Ende des 4. Semesters erbracht werden.

 

 
Wer ist für die Anerkennung der zwei modernen Fremdsprachen und des Latinums im Bachelor zuständig?
 

Hierfür ist die BA-Fachstudienberatung zuständig (PD Dr. Thordis Hennings, PD Dr. Marcel Krings).

Als Fremdsprachenkenntnisse im Sinne der Prüfungsordnung wird z. B. das Zeugnis über die erfolgreich abgeschlossene Grundstufe der Kurse am Zentralen Sprachlabor anerkannt.

 

 
Ich habe 4 Jahre lang Unterricht in zwei modernen Fremdsprachen gehabt, diese stehen jedoch nicht auf meinem Abiturzeugnis, sondern auf einem Realschulzeugnis (o.ä.). Werden meine Fremdsprachenkenntnisse trotzdem anerkannt?
 

Ja.

 

 
Woher weiß ich, ob ich das Latinum/Lateinkenntnisse brauche?
 

Das ist in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung festgelegt.
Für den polyvalenten Bachelor werden „Lateinkenntnisse“ verlangt. Dafür muss der „Übung zur Sprache und Kultur Roms für Germanisten“, der vom Seminar für Klassische Philologie angeboten wird, bestanden werden.
Wenn das „Latinum“ gefordert ist (zum Beispiel für den alten BA oder für den Fach-MA), können die Vorbereitungskurse „Übung zur Sprache und Kultur Roms I und II“ besucht werden und es muss die Abiturergänzungsprüfung (die vom Regierungspräsidium abgenommen wird) bestanden werden.

 

 
Wie melde ich mich für die Vorbereitungskurse der Klassischen Philologie an?
 

Die Anmeldung für die Kurse (für das WiSe ca. im September, für das SoSe ca. im März, für Erstsemester ein paar Tage verlängert) finden über das LSF statt. Dort finden Sie auch die genauen Fristen.
Auf der Seite gehen Sie folgendermaßen vor: Anmeldung im LSF links oben mit Ihrer Uni-ID (z.B. jb007) und Ihrem Kennwort => Veranstaltungen => Vorlesungsverzeichnis => Philosophische Fakultät => Klassische Philologie => ‚Übungen zur Sprache und Kultur Roms für Germanisten‘ oder ‚Übungen zur Sprache und Kultur Roms I oder II“ => Aktion: Belegen/Abmelden => Wählen Sie alle Kurse aus, die Ihnen zeitlich passen und vergeben Sie Prioritäten => am Ende der Seite auf Belegen klicken.
Nach Ablauf der Anmeldefrist können Sie über das LSF einsehen, für welchen Kurs Sie einen Platz erhalten haben.

 

 
Weitere Informationen zum Latinum und Lateinkenntnissen:
 

Allgemein zum Latinum: http://www.lehrer.uni-karlsruhe.de/~za3855/index.html
Speziell zu den Vorbereitungskursen am Seminar für Klassische Philologie (u.a. zu Arbeitsaufwand, Unterrichtsmaterialien etc.): http://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/philosophie/skph/sprachkurse/ und http://www.uni-heidelberg.de/md/philfak/skph/studium/faqlatgraec.pdf

 

 
Ich möchte meine Übergreifenden Kompetenzen über einen Fremdsprachenkurs am Zentralen Sprachlabor erwerben. Reicht hierfür ein einsemestriger Kurs?
 

Ja.

 

 
Fächerkombination und -anzahl
 

Fächer mit 50% bzw. 75% Angebot sind in der Regel mit „Deutsche Philologie“ kombinierbar. Eine Ausnahme sind die Studiengänge des Instituts für Deutsch als Fremdsprache (der BA-Studiengang „Germanistik im Kulturvergleich“ kann also z. B. nicht mit dem BA-Studiengang „Deutsche Philologie“ kombiniert werden). Näheres können Sie dem Fächerkatalog entnehmen.

 

 
Kann ich ein Hauptfach und zwei Nebenfächer studieren?
 

In der Regel ist dies nicht möglich. In einem Bachelorstudiengang können entweder ein Fach zu 100% oder zwei Fächer zu 75% + 25% bzw. 50% + 50% studiert werden. Näheres können Sie dem Fächerkatalog entnehmen.

 

Stundenplan

 
Kann die Linguistik-Einführung noch im dritten Semester besucht werden?
 

Ja.

 

 
Muss ich die Einführung in die Linguistik besucht haben, um mit Proseminaren der Mediävistik und Literaturwissenschaft anfangen zu können?
 

Nein (man kann also im zweiten Semester bereits Proseminare belegen).

 

 
Kann ich gleichzeitig zu Veranstaltungen in Modul B 2.1 und B 2.2 bereits Hauptseminare besuchen?
 

Nach der neuesten Prüfungsordnung gilt, dass die Hauptseminare der Module 3.1 und 3.2 parallel zu den Proseminaren der Module 2.1 und 2.2 besucht werden können. Allerdings können Sie den Leistungsnachweis in den Hauptseminaren erst erbringen, nachdem Sie die Proseminare erfolgreich mit Leistungsnachweis abgeschlossen haben.

 

 
Orientierungsprüfung
 

Die Orientierungsprüfung sollte zum Ende des zweiten Semesters bestanden sein. §3(8) der Allgemeinen Prüfungsordnung stellt unter anderem fest: „Wer die Orientierungsprüfung nicht spätestens bis zum Ende des dritten Semesters erbracht hat, verliert den Prüfungsanspruch.“  Härtefallanträge können über Dr. Marcel Krings gestellt werden.

 

 
Ist es möglich, die Orientierungsprüfung erst im dritten Semester zu absolvieren, wenn das Latinum nachgemacht werden muss?
 

Wenn Sie das Latinum nachmachen müssen, verlängert sich zwar die Regelstudienzeit; die Frist für die Orientierungsprüfung bleibt davon jedoch unberührt.

 

 
Ich bin zweimal durch die Orientierungsprüfung gefallen. Habe ich damit den Prüfungsanspruch auf jegliche Studiengänge der Deutschen Philologie verloren?
 

Sie haben die Möglichkeit, über Dr. Marcel Krings einen Härtefallantrag zu stellen, um die Orientierungsprüfung im Bewilligungsfall ein zweites Mal wiederholen zu können.
Ansonsten haben Sie den Prüfungsanspruch normalerweise in ganz Baden-Württemberg (nicht notwendig auch in den anderen Bundesländern) verloren, und zwar sowohl im Lehramt- als auch im Bachelor-Studiengang. Sollten Sie an der Einführung in das Mittelhochdeutsche gescheitert sein, können Sie unter Umständen bei einer anderen baden-württembergischen Universität dennoch unterkommen, sofern das Mittelhochdeutsche dort nicht gelehrt oder geprüft wird. Sofern Sie auf Lehramt studieren, müssen Sie sich in letzter Instanz an das Regierungspräsidium Karlsruhe wenden.
Wegen weiterer Fragen richten Sie sich bitte an Dr. Christoph Roth als Orientierungsprüfungs-Beauftragten.

 

 
Wie melde ich mich für die mündliche Prüfung im Schwerpunkt-Modul 2.2 an?
 

Laden Sie das Anmeldungsformular zur mündlichen Prüfung in Modul BA B 2.2 herunter und lassen Sie Ihre/n Prüfer/in bitte an entsprechender Stelle unterzeichnen. Das ausgefüllte Formular ist Herrn Dr. Christoph Roth (PB 231) während der vorgesehenen Anmeldezeiträume persönlich vorzulegen (Terminlisten für diese Anmeldung werden rechtzeitig bei Zimmer 231 ausgehängt). Dr. Roth erstellt zu gegebener Zeit einen Prüfungsplan, der ebenfalls ausgehängt wird. Wichtig: Sie melden sich über SignUp zur mündlichen Prüfung an, und Ihre Scheine werden nach abgelegter Prüfung wie gewohnt über SignUp generiert.

 

 
Wie oft darf ich eine Vorlesungsprüfung wiederholen?
 

Generell können Prüfungen einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist nur in Ausnahmefällen und nur bei höchstens zwei Prüfungen zulässig. Die nicht bestandene Prüfung muss spätestens im folgenden Semester wiederholt werden.

 

 
Müssen Papierscheine zu Vorlesungen, Übergreifenden Kompetenzen etc. in SignUp nachgetragen werden?
 

Ja. Bitte kommen Sie zu diesem Zweck in die Sprechstunde des BA-Fachstudienberaters (PD Dr. Marcel Krings) oder legen Sie die entsprechenden Scheine als Kopie in das Postfach des BA-Fachstudienberaters.

 

 
Wie vielen ECTS-Punkten entspricht ein Leistungspunkt (LP)?
 

ECTS-Punkte und Leistungspunkte (LPs) entsprechen einander 1:1.

 

 
Wie erwerbe ich meine 20 Punkte in den Übergreifenden Kompetenzen?
 

Bitte beachten Sie die aktuelle Satzung zu den Übergreifenden Kompetenzen im Anhang des Allgemeinen Teils der BA-Prüfungsordnung. Demnach gilt: Jeweils mindestens 5 der insgesamt 20 geforderten Leistungspunkte müssen im Bereich ÜK A und im Bereich ÜK B erbracht werden. Wichtig ist vor allem, dass Sie insgesamt im 1. und 2. Hauptfach jeweils 10 ÜK-Punkte erwerben.

 

Bachelorarbeit und Abschlussprüfung

 
Welchen Umfang sollte die Bachelor-Arbeit haben?
 

Es wird ein Minimum von 40 Seiten erwartet. Näheres besprechen Sie mit Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer.

 

 
Wie wirken sich Feiertage, z.B. über Weihnachten, auf die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit aus?
 

Die Feiertage werden mitgerechnet, da es im §16,5 der PO (Allgemeiner Teil) heißt: „Die Bearbeitungszeit (gemessen von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe) beträgt 9 Wochen“ und nicht „beträgt 42 Werktage“ o.ä. Bei Kandidaten, die beispielsweise im Mai ihre BA-Arbeit verfassen, werden der 1. Mai, Christi Himmelfahrt und der Pfingstmontag ebenfalls mitgezählt. Dies gilt allerdings nur, wenn Ihr 1. HF Deutsche Philologie ist, Sie also über das Gemeinsame Prüfungsamt verwaltet werden: Maßgeblich sind immer die – punktuell abweichenden – Regelungen des 1. Hauptfachs.

 

 
Ich habe festgestellt, dass die Bachelor-Arbeit im ersten Hauptfach geschrieben wird, und möchte deshalb meine Hauptfächer wechseln. Bis zu welchem Semester ist dies möglich?
 

Es empfiehlt sich, den Wechsel spätestens bis zum 3. Semester vorzunehmen, weil in diesem Semester bereits die Schwerpunktwahl erfolgen kann. Die BA-Arbeit wird im Schwerpunktbereich geschrieben.

 

 
Ich studiere BA „Deutsche Philologie“ im 1. HF. Wann muss ich die mündliche Abschlussprüfung in meinem 2. HF ablegen?
 

Nach § 13 der BA-Prüfungsordnung (Allgemeiner Teil) gilt, dass die studienbegleitenden Leistungen beider Fächer abgeschlossen und die 20 Punkte in den Übergreifenden Kompetenzen erworben sein müssen und die BA-Arbeit abgegeben sein muss, bevor die mündliche Abschlussprüfung abgelegt werden kann. Das bezieht sich auf alle Studiengänge der Neuphilologischen Fakultät.

 

 
Können nicht hauptamtlich Abschlussprüfungsberechtigte als Gutachter/innen der BA-Arbeit fungieren?
 

Bei nicht hauptamtlich an der Universität Heidelberg beschäftigten Prüfern (z.B. vom IDS Mannheim) soll zumindest die/der Zweitgutachter/in Mitglied der Neuphilologischen Fakultät Heidelberg sein.

 

 
Ist es möglich, bei einer Wiederholung der mündlichen Abschlussprüfung dieselben Themen als Prüfungsgegenstand zu behandeln?
 

Dies ist in das Belieben der Prüfer/innen gestellt. Das Prüfungsamt überwacht die Themenstellung nicht.

 

 
Zu welchem Anteil gehen die Noten aus Modul 1.1 / 1.2 in die Bachelor-Endnote ein?
 

In der Prüfungsordnung heißt es: „Aus den ungerundeten Modulteilnoten wird eine Modulendnote entsprechend der Anzahl der Leistungspunkte ermittelt.“

 

Auslandssemester

 
Ist es auch im BA möglich, ein Auslandssemester zu machen?
 

Prinzipiell ist das möglich. Zu empfehlen ist es, das Auslandssemester auf das 5. Fachsemester zu legen. Lassen Sie sich ggf. für dieses Semester beurlauben.

 

 
An wen wende ich mich, wenn ich ein Auslandssemester mache und meine im Ausland erworbenen Scheine anerkennen lassen will?
 

Für linguistische Scheine ist Prof. Dr. Klaus-Peter Konerding, für mediävistische Scheine PD Dr. Thordis Hennings und für Scheine aus dem Gebiet der Neueren Literatur Dr. Marcel Krings zuständig.

Letzte Änderung: 12.01.2023